Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule Sanya Goebels (nachfolgend Tennisschule genannt) geschlossenen Verträge.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.
Vertragsschluss
Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei.
Bei Zustandekommen eines Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet nicht statt.
Training
Das Leistungsangebot der Tennisschule umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training sowie Tennis-Camps.
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2-4 Spielern durchgeführt.
Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versucht die Tennisschule, auf die Wünsche ihrer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.
Die Tennisschule kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer(innen) Folge leisten müssen. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
Ausschluss vom Training
Die Tennisschule behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.
Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
Für vom Training ausgeschlossene Trainingsteilnehmer kann die Tennisschule keine Aufsichtspflicht übernehmen (siehe Punkt 4 – Aufsicht bei Kindern).
Trainingskosten
Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Voraus nach Rechnungsstellung durch Überweisung dieser an die Tennisschule.
Gültig sind die jeweiligen Preise der Tennisschule bei Vertragsschluss.
Ausgefallene Stunden
Sofern im Rahmen von Einzelstunden vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisschule unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten.
Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.
Vereinbartes Dauertraining (mehr als ein Trainingstermin vereinbart) kann sowohl als Gruppenstunde, wie auch als Einzelstunde bei Nichtteilnahme einzelner oder aller Kunden weder anteilig noch ganz erstattet oder nachgeholt werden.
Trainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt wurden (z.B. aufgrund von Krankheit), werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten zurückerstattet.
Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen usw.) bietet die Tennisschule ein Kulanzangebot nach eigenem Ermessen an. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Sommersaison nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule.
Nach Beginn eines Feriencamps, Kindergarten- oder Schnupperkurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainerentgeltes bei Nichtwahrnehmung der Trainingsstunden.
Haftung
Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Trainer(innen) der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor.
Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen.
Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.
Schlussabstimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
Stand: Januar 202