Die Aufsichtspflicht der Tennisschule beginnt mit dem vereinbarten Trainingsbeginn und endet mit dem Trainingsende.
Vor und nach dem Training liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit der Anmeldung, dass das Kind gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen.
Besondere gesundheitliche Einschränkungen oder Allergien sind im Vorfeld mitzuteilen.
Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen und fairen Verhalten gegenüber Trainern und anderen Teilnehmern.
Bei wiederholtem Fehlverhalten kann ein Ausschluss vom Training erfolgen.
Die Teilnehmer sind für geeignete Sportkleidung, Tennisschuhe und ggf. eigenes Equipment verantwortlich.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen.
Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass das Kind pünktlich abgeholt wird oder berechtigt ist, den Heimweg alleine anzutreten.